Die Haftung des Chorleiters für SorgfaltspflichtverletzungenSoweit ersichtlich, ist dieses Thema im Bereich des Schwäbischen Chorverbandes noch nie konkret geworden. Glücklicherweise! Denn es gibt sie – die Haftung des Chorleiters für die Verletzung von Sorgfalts-, Aufsichts- und Verkehrssicherungspflichten.Über die Haftung von Vorständen und von im Auftrag des Vereins tätigen Vereinsmitgliedern wird häufig gesprochen. Auch an dieser Stelle wurde schon öfter darüber berichtet. Die Haftung

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