Was Vereine bei einer Zusammenarbeit im Bereich der Ganztagsschule beachten müssen.
Wenn es um die Zukunft des Verbandes geht, dann geht es auch um die Frage, wie es um die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Vereinen bestellt ist und welchen Herausforderungen sich diese Arbeit künftig stellen muss. Nachwuchsförderung – möglichst in jedem Verein – ist unabdingbar: Nur wer bereits in jungen Jahren an den Chorgesang herangeführt wurde, wird auch später den Wunsch haben, in einem Chor mitzusingen.
Ein Konfliktfeld, das hier in dieser Form früher nicht bestanden hat, ist die stark veränderte Schullandschaft – Stichworte Ganztagsschule und Zeitverdichtung (vor allem im Gymnasium). Die Ganztagsschule ist momentan nur in Bezug auf die Grundschule im Schulgesetz verankert. Dabei ist aber nicht ausgeschlossen, dass dies auch für die weiterführenden Schulen künftig zum Thema werden könnte. Daher nachfolgend eine kurze Erklärung, was sich hinter dem Begriff Ganztagesgrundschule verbirgt. Sie existiert in zwei Formen:
Ganztagsschule in verbindlicher Form
Hier sind die Kinder zur Teilnahme an den Ganztagsangeboten verpflichtet. Eine Rhythmisierung des Schultags ist die Grundbedingung für die verbindliche Form – d. h., Unterricht und Betreuungsangebote wechseln sich über den Tag verteilt ab. Außerschulische Anbieter können sich mit Betreuungsangeboten einbringen und dafür auch bezahlt werden, da die Schulleitung einen Teil der ihr für den Ganztagsbetrieb zu Verfügung gestellten zusätzlichen Lehrerwochenstunden monetarisieren kann. Dies ist in der Rahmenvereinbarung zur Ganztagsschule festgelegt, die das Land mit Kooperationspartnern abgeschlossen hat – darunter dem Landesmusikverband als einem der Erstunterzeichner. Ferner gibt es Kooperationsmöglichkeiten im Rahmen des Jugendbegleiterprogramms.
Probleme für Vereine als Anbieter: Das Angebot muss verlässlich sein (d. h., bei Krankheit muss z. B. für Ersatz gesorgt werden), was Vereine nur selten gewährleisten können. Gleichzeitig müssen die Kinder keineswegs über längere Zeit, gar über den Schuljahreswechsel hinaus,
immer das gleiche Angebot wahrnehmen, was einer Nachhaltigkeit, wie sie für die Chorarbeit unerlässlich ist, widerspricht. Zudem zeigen die bisherigen Erfahrungen, dass Schulleitungen eher selten von der Möglichkeit der Monetarisierung von Deputaten Gebrauch machen. Dies wird sich auch kaum ändern: Eine eventuell zusätzlich beschäftigte Lehrkraft wird ja nicht im kommenden Schuljahr wieder „abgegeben“. Leider bietet die Ganztagsschule in verbindlicher Form auch nicht die Möglichkeit, Kinder außerhalb des Schulgeländes zu betreuen, etwa im Probenraum des Vereins. Hier kommt nur die Zeit nach dem Ganztag – in der Regel 16:00 Uhr – in Frage. Zudem gibt es bei Ganztagsschulen in verbindlicher Form auch keine zusätzliche finanzielle Förderung außerschulischer Betreuungsangebote mehr.
Ganztagsschule in Wahlform
Hier ist die Teilnahme an den Ganztags-angeboten freiwillig, was in der Praxis bedeutet, dass der Pflichtunterricht im Wesentlichen vormittags stattfindet, die Betreuungsangebote nachmittags. Hier bestehen für die Vereine die gleichen Möglichkeiten wie bisher, selbstverständlich auch außerhalb des Schulgeländes. Wurden solche Angebote als Betreuung für die Eltern gefördert, so gilt dies auch weiterhin.
Wichtig ist, dass die Ganztagsschule in verbindlicher Form gleichberechtigt neben der in Wahlform stehen soll, weil dieser Typ offenbar von der Mehrheit der Eltern gewünscht wird. Gerade im ländlichen Raum ist schon aus organisatorischen Gründen die Ganztagsschule in Wahlform der wahrscheinlichere Fall. Hier sei unseren Vereinen vor Ort angeraten, sich in mögliche Diskussionen auf kommunaler Ebene aktiv einzubringen!
Ein weiteres Problem für ältere Jugendliche ist die Zeitverdichtung, die vor allem durch das G8 entstanden ist. Freie Zeit steht Jugendlichen heute weniger zur Verfügung als früheren Jahrgängen. Hier ist (leider) keine Änderung in der Schulpolitik zu erwarten. Umso wichtiger ist
es, dass unsere Chöre für interessierte Jugendliche attraktive Angebote machen. Die vielfältigen Möglichkeiten der Kooperation zwischen Schule und Verein sowie die Mentorenausbildung bestehen im Übrigen nach wie vor und sollten rege genutzt werden – damit wird nämlich auch das Signal ausgesandt, dass diese Möglichkeiten gebraucht werden!