Ich habe den Eindruck, das Thema ist in aller Munde. Und das hat verschiedene Gründe:
2016 war das erste Jahr unter der Geltung des neuen Gesamtvertrages. Es hat sich einiges geändert im Bereich der Meldefristen, im Bereich der Veranstaltereigenschaft, im Abrechnungsverfahren und manchem mehr. Der Pauschalvertrag ist zu einem Gesamtvertrag geworden, in dem die Lizenzgebühren nicht mehr pauschal, sondern spitz abgerechnet werden. Das macht zwar mehr Arbeit als die Pauschalierung, Arbeit bei den Landesverbänden und beim Deutschen Chorverband. Auch bei der GEMA.
Neues Abrechnungsverfahren lohnt sich
Aber! Aus unserer Sicht: Es lohnt sich. Der Betrag, der vom Deutschen Chorverband für alle seine Verbände und Vereine an die GEMA jährlich abgeführt werden muss, hat sich gesenkt. Noch 2012 lag der jährliche Pauschalbetrag nur wenig unter einer Millionen Euro; für das Jahr 2016, bei dem die geprüften Zahlen von 2015 zugrunde gelegt werden, ist mit einem Betrag von weniger als rund 700.000,– € zu rechnen.
Das ist beileibe nicht nur auf den neuen 12 %-igen „Kulturrabatt“ zurückzuführen, der in den Verhandlungen mit der GEMA im Jahr 2015 erstritten werden konnte. Das ist auch nicht nur auf die demogra-fische Entwicklung zurückzuführen, die sicher nur einen bescheidenen Anteil an diesem Lizenzgebührenrückgang haben dürfte. Nein, es ist vor allem das Abrechnungssystem selbst. Es können keine Verbräuche mehr behauptet werden; sie werden im Bereich jeder Bezirksdirektion und jedes Landesverbandes ermittelt und geprüft. Fehler in der Tarifanwendung – die gar nicht so selten sind! – werden von den Geschäftsstellen ebenso moniert wie die Einbeziehung von Chören und Ensembles in die Abrechnung, die nicht zum Deutschen Chorverband gehören.
Natürlich muss sich das alles erst einspielen. Alle Beteiligten müssen noch Erfahrungen sammeln; das geschieht gerade.Aber: Es muss bei allen Beteiligten – wo nicht schon vorhanden – die Überzeugung der gemeinsamen Verantwortung für die Vertragsgerechtigkeit und die faire Abrechnung auf beiden Seiten gestärkt werden.
Anmeldetreue auf hohem Niveau
Die GEMA ist auf die Meldung der Veranstaltungen durch die Chöre – über die Landesverbände – angewiesen. Die Anmeldetreue der Chöre befindet sich auf einem hohen Niveau. Wir können sagen, die Chöre im DCV haben sich den Verwaltungshilferabatt von 20 % für die Hilfe an die GEMA bei der Erhebung der Lizenzgebühren redlich verdient. Diese Verwaltungshilfe leisten im Übrigen auch die Landesverbände und der DCV durch ihre Kontroll- und Öffentlichkeitsarbeit, welche die Anmeldetreue immer wieder ermuntert und gewährleistet.
Die fortdauernde Aufmerksamkeit bei der Interessenvertretung des DCV für seine Chöre und Vereine gegenüber der GEMA wird auch im Jahr 2017 gewährleistet sein. Es sollen vor allem die Themen „Tarife“ als auch „Neue Medien/Internet“ zum Gesprächsgegenstand mit der GEMA gemacht werden. Es wäre schön, wenn wir zusammen mit der GEMA einheitliche Anwendungsregeln für die Tarife erarbeiten könnten, die von allen, also auch den Bezirksdirektionen, zu beachten sind.
Zuständigkeit liegt jetzt in Berlin
Hier liegt ein Problem, das in den vergangenen Wochen viel Ärger gemacht hat. Im Herbst 2016 ist völlig überraschend die Zuständigkeit für die Chöre zentral in die Bezirksdirektion nach Berlin verlegt worden. Vorher war davon die Rede, die Bezirksdirektion Stuttgart zentral für alle Chöre zuständig zu machen. Diese Bezirksdirektion war im Umgang mit den Chortarifen erfahren und mit gutem Augenmaß der nicht nur richtigen, sondern auch angemessenen Tarifierung ausgestattet. Es ist zu hoffen, dass sich dies möglichst bald auch bei der Bezirksdirektion Berlin einstellt.
Der Start war holperig. Die Kommunikation mit der Bezirksdirektion Berlin unter der neuen Servicenummer wird von vielen als deutlich mehr als mühsam empfunden. Die Akzeptanz der GEMA bei den Chören hängt doch auch mit der Erreichbarkeit und der freundlichen Dienstleistung der GEMA zusammen! Wir wollen uns darum bemühen, bei der GEMA gerade auch hier eine Verbesserung zu erreichen.
Meldungen weiterhin an die Geschäftsstelle des SCV
Anfangsfehler wurden von der Bezirksdirektion zuhauf gemacht. So wurde die Meldung von Verbräuchen direkt an die GEMA auf einem neu entworfenen Formular gefordert. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, sondern melden Sie alle Ihre Konzertveranstaltungen und die gemischten Veranstaltungen (Konzert und gesellige Aufführungen im bekannten Umfang wie bisher) bei der Geschäfts-stelle des Schwäbischen Chorverbandes. Melden Sie dorthin aber auch Aufforderungen, direkt nach Berlin zu melden.
Die Abgrenzung von geselliger, gemischter und Konzertveranstaltung führt immer wieder zu Missverständnissen und Fehlanwendungen des Gesamtvertrages durch die GEMA. Wir wollen auch hier versuchen, im Gespräch mit der GEMA eine eindeutige Auslegung des Vertrages zu Papier zu bringen und zur allgemeinen Anwendung mitzuteilen.
Falsche Hinweise an die Geschäftsstelle des SCV melden
Wenn – wie geschehen – Sie von der Bezirksdirektion Berlin darüber informiert werden, dass Sie gar nicht gesamtvertragsberechtigt sind, weil Sie kein Mitglied in einem Verband oder gesamtvertragsberechtigt sind, folgen Sie dem auch nicht. So geschehen bei einem Verein, der seit über 40 Jahren Mitglied des Schwäbischen Sängerbundes/Chorverbandes ist und von jeher den Pauschal- bzw. Gesamtvertrag angewendet hat. Auch derartige falsche Hinweise sollten Sie der Geschäftsstelle melden.
Veranstalter klar kommunizieren
Es kommen immer wieder Fragen nach der Veranstaltereigenschaft eines Mitgliedschores bzw. entsprechende Anzweifelungen. Sie wissen, dass für die GEMA Honorarkräfte im Land unterwegs sind, um Verstöße festzustellen. Da kann es schon vorkommen, dass die alleinige Veranstaltereigenschaft eines Mitgliedschores nicht ganz klar zum Vorschein kommt und prompt eine Monierung oder Rechnung an die anderen Mitgliedsvereine erfolgt.
Diese Rechnungen sollten Sie selbstverständlich nicht akzeptieren, vielmehr an die Geschäftsstelle melden. Im Übrigen aber sollten Sie bei allen Unterlagen und Ihrer Öffentlichkeitsarbeit (Plakate, Zeitungsberichte etc.) ganz deutlich unterstreichen, dass Ihr Verein Veranstalter ist. Es ist ja verständlich, dass die GEMA lieber eine Rechnung außerhalb des Gesamtvertrages an einen Verein schreiben würde, der nicht in den Geltungsbereich des Gesamtvertrages gehört.
Nur öffentliche Veranstaltungen müssen lizensiert werden. Lesen Sie auf der Homepage des Deutschen oder Schwäbischen Chorverbandes in diesem Zusammenhang einmal die §§ 4, 6 und 8 des Gesamtvertrages. Wenn eine Veranstaltung frei zugänglich ist und nicht den Sonderregeln in § 8 unterfällt, ist sie im Zweifel öffentlich und deshalb lizenzpflichtig. Sie ist natürlich auch meldepflichtig. „Neue Besen kehren nicht immer gut.“ – manche werden aber mit der Zeit besser. Wollen wir hoffen, dass es hier auch so ist. Wir werden jedenfalls in konstruktiven Gesprächen mit der GEMA das uns Mögliche dazu beitragen.
Nun wünsche ich Ihnen einen guten Start in das neue GEMA-Jahr (und natürlich auch im Übrigen!). Sie werden von der Redaktion über Änderungen und Verbesserungen im Bereich des Urheberrechts (einer wichtigen Materie für unsere Chöre) informiert werden.
Kontakt:
Rechtsanwalt Christian Heieck
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Telefax: 07453 9554596
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Dieser Beitrag gibt die Auffassung, Kenntnisse und Erfahrungen des Autors aus vielen Jahren Vereinsrechtpraxis wieder. Wir bitten dennoch um Verständnis, wenn im Hinblick auf die Vielfalt der individuellen Fallgestaltungen, die im Vereinsrecht vorkommen, eine Haftung für die gegebenen Auskünfte im Hinblick auf konkrete Einzelfälle nicht übernommen werden kann.