Es ist das A und O eines jeden Online-Auftritts. Es schützt vor Schaden, wenn es richtig angelegt ist.
Wir bewegen uns heute alle im Internet, haben unsere eigene Website und unseren Social Media Account. Wir teilen Inhalte mit Freunden und Bekannten, informieren die Öffentlichkeit über unser Schaffen und unsere Interessen, lernen neue Menschen kennen und engagieren uns in vielen interessanten Projekten. Auch der Austausch über das Vereins-leben findet im Internet statt. Termine vereinbaren oder anstehende Veranstaltungen planen ist einfach und unkompliziert, zu teilen oder zu posten ist selbstverständlich.
Allerdings sollten wir uns mit den gesetzlichen Bestimmungen auskennen, um nicht Rechte Dritter zu verletzen oder gar in eine teure Abmahnfalle zu stolpern. Ich möchte Sie vor solchen Situationen bewahren und Ihnen einen umfassenden Einblick geben, was Sie beachten müssen, wenn Sie auf Social Media Portalen unterwegs sind, und welche Unterschiede es gegenüber einer Website gibt.
Was beide gemeinsam haben ist die Impressumspflicht. Der Gesetzgeberschreibt vor, dass eine Anbieterkennzeichnung zu erfolgen hat. Auch ein eingetragener gemeinnütziger Verein muss ein Impressum haben und pflegen.
Das sind die wichtigsten Angaben, die Sie in Ihrem Vereinsimpressum veröffentlichen müssen:
1. Es muss der Name des Vereins sowie dessen Rechtsformzusatz „e. V.“ oder „eingetragener Verein“ vorhanden sein.
2. Die vollständige Anschrift: Postleitzahl, Ort, Straße mit Hausnummer, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse sollten nicht fehlen.
3. Es muss klar ersichtlich sein, wer den Verein leitet, der Vorstand oder einzelne Mitglieder des Vorstandes, dies geht in der Regel aus der Vereinssatzung hervor.
4. Das Registergericht und die Registernummer müssen genannt werden.
5. Für redaktionelle oder journalistische Inhalte ist ein Verantwortlicher mit Vor- und Nachname sowie Anschrift zu nennen.
Wo muss das Impressum stehen?
Es muss leicht erkennbar, ständig verfügbar und unmittelbar erreichbar sein mit maximal 2 Klicks. Sie müssen nicht besonders kreativ sein in der Namensgebung, der Wortlaut „Impressum“ oder „Kontakt“ sind vollkommend ausreichend. Begriffe wie „Backstage“ sollten Sie vermeiden, weil das zu Verwirrung führen kann.
Auf Webseiten sollten Sie Ihrem Impressum einen eigenen Navigationspunkt einräumen, dass es auch von allen Unterseiten problemlos erreicht werden kann. Einige Social Media Diensten stellen mittlerweile einen eigenen Menüpunkt „Impressum“ zur Verfügung, diesen sollten Sie dann auch benutzen und nicht unter „Info“ Ihr Impressum platzieren.
Unterhalten Sie mehrere Webseiten oder Social Media Dienste dann empfiehlt es sich ein Impressum z. B. auf der Webseite zu pflegen, und dieses mit den Social Media Diensten zu verlinken. So müssen Sie bei einer Änderung nur ein Impressum verändern und nicht alle. Verlinkung ist zulässig, wenn es sich um 2 Klicks handelt und Sie sich nicht erst durch etliche Seiten klicken müssen.
Mit der SCV-Website bekommen Sie eine speziell entwickelte Lösung für Vereine mit der Möglichkeit, diese Seite auch individuell noch weiter zu entwickeln.