Wichtige Begriffe
Förderprogramme richtig verstehen beginnt mit dem konzentrierten Lesen. Dabei essentiell: Das richtige Vokabular. Wir haben hier ein paar Begriffe zusammengetragen, die im Umgang mit Förderrichtlinien hilfreich sein können.
Mit der Bewilligung werden die Fördermittel verbindlich zugesagt. Die Bewilligung erfolgt in Form eines Zuwendungsbescheides (Schreiben des Zuwendungsgebers) oder eines Zuwendungsvertrages (Vertrag zwischen Zuwendungsgeber und -empfänger). Die Bewilligung regelt auch die Höhe und die Bedingungen der Förderung.
Bewilligungszeitraum
Der Bewilligungszeitraum wird im Zuwendungsbescheid / Zuwendungsvertrag definiert. Nur zuwendungsfähige Ausgaben, die in diesem Zeitraum entstanden sind, werden gefördert und können am Ende der Laufzeit des Projektes abgerechnet werden.
Drittmittel
Drittmittel sind Mittel, die zur Kofinanzierung von Fördermitteln dienen und nicht vom Zuwendungsempfänger selbst (Eigenmittel) stammen. Mögliche Quellen für Drittmittel sind unter anderem Zuwendungen, Spenden oder Stiftungsgelder.
Durchführungszeitraum
Das ist der Zeitraum zwischen dem Beginn eines Projekts (Beginn der Bauarbeiten oder die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition beziehungsweise Leistungserbringung unumkehrbar macht) und der Bezahlung der letzten projektbezogenen Rechnung. Dieser muss in der Regel innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.
Eigenmittel
Eigenmittel sind die von einem Antragsteller selbst mit eingebrachten Mittel zur Kofinanzierung des Vorhabens. Dabei kann es sich um eigene Haushaltsmittel (Vermögen) oder um Personal- und Sachleistungen handeln, die durch den Projektträger bzw. das Projektteam selbst eingebracht und daher nicht zugekauft werden müssen. Eigenmittel sind begrifflich von Drittmitteln abzugrenzen, die aus Zuwendungen einer weiteren Förderung durch Dritte stammen. Welche Eigenmittel anerkannt werden, definieren die Förderrichtlinien.
Förderrichtlinien
In den Förderrichtlinien sind die Bedingungen, die ein Antragsteller einhalten muss, um Fördermittel zu erhalten und zu behalten definiert. Wichtig ist, die Förderrichtlinien immer genau zu lesen.
Finanzierungsarten
Die Finanzierung durch Dritte kann in zwei Arten erfolgen:
Vollfinanzierung: Bei der Vollfinanzierung deckt die Zuwendung die gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben. Eigenmittel des Zuwendungsempfängers oder fremde Mittel werden nicht benötigt. Teilfinanzierung: Hier deckt die Zuwendung nur einen Teil der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Finanzierung für den übrigen Teil muss vom Zuwendungsempfänger selbst oder von dritter Seite auf-
gebracht werden. Dies kann in unterschiedlicher Ausgestaltung erfolgen:
- Anteilfinanzierung
- Fehlbedarfsfinanzierung
- Festbetragsfinanzierung
Anteilfinanzierung: Die Zuwendung deckt einen vorher festgelegten prozentualen Anteil der der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die weiteren Kosten müssen durch andere Wege finanziert werden.
Fehlbedarfsfinanzierung: Bei der Fehlbedarfsfinanzierung deckt die Zuwendung den „Fehlbedarf“, der insoweit verbleibt, als der Zuwendungsempfänger die Ausgaben nicht durch eigene oder fremde Mittel zu decken vermag. Die Zuwendung darf nur in Anspruch genommen werden, wenn die vorgesehenen eigenen Mittel des Zuwendungsempfängers und ggf. Mittel Dritter verbraucht sind.
Festbetragsfinanzierung: Bei der Festbetragsfinanzierung beteiligt sich der Zuwendungsgeber mit einem festen (nach oben und unten nicht veränderbaren) Betrag an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei der Abrechnung des Vorhabens bleibt der Anteil der Förderung konstant, wenn mindestens in dieser Höhe zuwendungsfähige Ausgaben nachgewiesen werden (d.h. lediglich der vorgesehene Eigenanteil verändert sich nach „oben“ oder „unten“).
Förderfähige Kosten
Die förderfähigen Ausgaben werden in den jeweiligen Förderrichtlinien näher beschrieben. Sie werden durch die Art der Verwendung definiert, zum Beispiel Honorarkosten oder Reisekosten. Nur die so als „förderfähig“ definierten Ausgaben werden gefördert und können dann später abgerechnet werden.
Förderfähigkeit
Die Förderfähigkeit ist gegeben, wenn formale Förderkriterien erfüllt sind, die sich aus der jeweiligen Förderrichtlinie ergeben. Die Beurteilung der Förderfähigkeit obliegt dem Zuwendungsgeber.
Förderwürdigkeit
Die Förderwürdigkeit bewertet das Qualitätsniveau der zu fördernden Projekte bzw. der Förderanträge. Das Qualitätsniveau kann beispielsweise durch das Erreichen, bzw. das Überschreiten einer Mindestpunktzahl in einem Bewertungsverfahren auf der Basis einer Bewertungsmatrix oder auch über Expertenurteile eingeschätzt werden, mit dem die eingehenden Fördermittelanträge bewertet und priorisiert werden.
Institutionelle Förderung
Dauerhafte Förderung einer Institution ohne Projektbezug.
Kosten- und Finanzierungsplan
Der Kostenplan schlüsselt auf, aus welchen Quellen, die für das zu fördernde Projekt notwendigen Mittel stammen und welche Kosten bei der Umsetzung des für das Vorhaben anfallen. Beide Seiten des Kosten-
und Finanzierungsplans (Einnahmen und Ausgaben) müssen in der Regel ausgeglichen sein.
Mittelabruf
Durch den Mittelabruf teilt der Zuwendungsempfänger mit, dass Fördermittel ausgezahlt werden sollen.
Projektförderung
Zuwendungen mit Bezug zu einem zeitlich, organisatorisch und finanztechnisch in sich geschlossenen Projekt.
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
„Die im Projekt geplanten Kosten müssen marktfähig und sinnvoll eingesetzt sein. Übermäßige Honorare und überflüssige Ausgaben sind nicht zulässig“
Verwendungsnachweise, Belege
Nach Abschluss des Vorhabens muss in der mit der Bewilligung mitgeteilten Frist und Form ein Verwendungsnachweis erstellt werden. Er dokumentiert Erfüllung bzw. den Erfolg des geförderten Projektes (die Erreichung des Zuwendungszweckes) ist wird im Rahmen einer Erfolgskontrolle von der Bewilligungsstelle zu überprüft. In der Regel enthält er einen Sach- und Finanzbericht.
vorzeitiger Maßnahmebeginn
Zuwendungen dürfen nur für Projekte bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind (siehe Durchführungszeitraum). Als Projektbeginn ist regelmäßig der Abschluss von Verträgen zu werten. Es ist möglich, einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen, um vor Freigabe und Erstellung eines Zuwendungsbescheides bzw. zur lückenlosen Fortführung eines Projektes aus dem Vorjahr zu gewährleisten. Aus der Bestätigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns kann jedoch kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Ausgaben, die ohne genehmigten vorzeitigen Maßnahmebeginn getätigt wurden, können nicht anerkannt werden und gegebenenfalls zum Verlust der Förderanspruchs führen. (z.B. Verwaltungskostenpauschale für indirekte Ausgaben).
Zeitnahe Mittelverwendung
Die Zuwendung darf in Anspruch genommen werden, sobald sie für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks benötigt wird. Es dürfen nur die Mittel abgerufen werden, die in den nächsten drei Monaten verbraucht werden.
Zuwendungen
Zuwendungen sind Geldleistungen der öffentlichen Hand (EU, Bund, Länder, Regierungsbezirke, Kreise, Kommunen), die diese freiwillig vergibt. Damit fördert der Staat Vorhaben, an denen er ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Die vom Staat vorgesehenen förderfähigen Zwecke bzw. Vorhaben, sein jeweiliges Landesinteresse an diesen Zwecken bzw. Vorhaben und der Kreis der potenziellen Empfänger dieser Zuwendungen werden in den einzelnen Förderrichtlinien näher beschrieben.
Die Zuwendung darf nicht höher sein, als es unbedingt notwendig ist, um dieses Vorhaben erfolgreich zu realisieren bzw. den zu fördernden Zweck zu erfüllen; Eigenmittel des Antragstellers und ggf. Mittel Dritter sind dabei vorrangig einzusetzen.