Stellen Sie sich vor, Sie beginnen mit Ihrem Chor ein neues Projekt und neue Sänger:innen kommen nur für dieses eine Projekt hinzu. Sind diese dann über den Verein mitversichert? Im Rundumschutz des DCV (und SCV) sind „alle an dem Projektchor teilnehmenden Vereinsmitglieder, Nichtmitglieder sowie Chorleiter“ mitversichert. Das Alter der Teilnehmenden ist dabei irrelevant. Auch Chorfahrten sind in den Versicherungsschutz integriert. Betreuer:innen oder Begleitpersonen sind nicht integriert. DCV-/SCV-Projektchöre und deren Teilnehmer:innen sind, unter der Voraussetzung dass das Projekt auf zwei Monate beschränkt ist, im SpV 1022831 Rundumschutz mitversichert. Dauert das Projekt länger als zwei Monate, kann ein zusätzlicher Versicherungsschutz beantragt werden. Dieser zusätzliche Versicherungsschutz liegt für einen Projektchor bei höchstens sechs Monaten, der Versicherungsbeitrag je Projekt bei 60,00 €.
Es empfiehlt sich also, bei der Planung eines Projekts im Vorfeld zu bestimmen: erstens, wie lange das Projekt dauern soll sowie zweitens, ob die teilnehmenden Sänger:innen Vereinsmitglieder sind oder nicht. Es empfiehlt sich außerdem eine Anwesenheitsliste zu führen, um überprüfen zu können, wer bei welchem Projekt anwesend ist.
Übersicht hier www.deutscher-chorverband.de/fileadmin/deutscher-chorverband/Service/Versicherungen/2020_Rundumschutz_Kurzuebersicht.pdf