Ihr Verein veranstaltet ein Konzert mit anschließender
musikalischer Unterhaltung?
Ihr Chor eröffnet ein selbst veranstaltetes Straßenfest, eine Kirbefeier, ein Theaterabend o.ä. und eine Musikgruppe o.ä. unterhält die Gäste? Dann gilt es, die GEMA-Meldung sehr genau zur formulieren. Schon die Bezeichnung „Feier“ oder „Fest“ löst eine Rechnung an den Verein aus, da von einer geselligen Veranstaltung für alle Bestandteile der Veranstaltung ausgegangen wird.
Folgendes ist zu beachten:
➢ Bitte zwei getrennte Meldungen erstellen: eine für den chorischen und eine gesonderte für den geselligen Teil.
Bei der Meldung für Ihren chorischen Beitrag die Veranstaltungsart „Konzert“ und dann „Unterhaltungsmusik“ auswählen und als Titel „Eröffnung von (Titel der Veranstaltung)“ und die Auftrittszeit des Chores entsprechend angeben, die Titelliste erstellen.
Für den geselligen Teil die entsprechende Veranstaltungsart, z.B. „Party/Tanz/Bälle“ oder auch „Theater“ auswählen, die ergänzenden Angaben (z.B. Dauer der Veranstaltung) eintragen, ggf. die Setliste entsprechend anfügen.
Die Gebühren für chorische Veranstaltungen werden weiterhin vom Schwäbischen Chorverband übernommen und vom Land Baden-Württemberg bezuschusst. Die Rechnung für gesellige Veranstaltungen wird von der GEMA direkt an den Verein gestellt, abzgl. Nachlass für den Rahmenvertrag des DCV von15%.
Im aktuellen Online-Meldeverfahren werden die Meldungen nicht mehr von uns vor der Bearbeitung durch die GEMA geprüft, so dass Korrekturen stets ein erhöhter Aufwand sind. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte mittwochs und donnerstags zu den Geschäftszeiten an Sibylle Brückel, 07153 92 81 664, sibylle.brueckel@s-chorverband.de.
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