Programm für ländliche Kommunen
Das Förderprogramm „Landmusikort des Jahres“ lädt ländliche Kommunen bis 12.000 Einwohner:innen ein, sich um die Auszeichnung „Landmusikort“ – und Fördermittel zwischen 2.000 und 18.000 Euro – zu bewerben.
Der Deutsche Musikrat sowie der Bundesmusikverband Chor & Orchester vergeben den Preis gemeinsam, um innovative Musikprojekte zu würdigen und das kulturelle Leben in ländlichen Regionen zu stärken. Sichtbar gemacht werden sollen musikalische Aktivitäten mit Vorbildcharakter, die neue Netzwerke schaffen.
„Mit den Landmusikorten möchten wir Orte auszeichnen, an denen Menschen zusammenkommen, musizieren und gemeinsam etwas bewegen“, betont BMCO-Geschäftsführerin Theresa Demandt. Musik sei vielerorts ein zentraler Bestandteil kommunaler Identität. Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, unterstreicht die Bedeutung des Programms für Gemeinschaft und Zusammenhalt.
Bewerben können sich Kommunen mit einem lebendigen, innovativen Kulturleben, getragen von Amateurmusik, professioneller Musikszene und ehrenamtlichem Engagement. Für die besten Bewerbungen stehen drei Bundespreise (18.000, 10.000 und 6.000 Euro) sowie zehn Förderpreise à 2.000 Euro zur Verfügung. Die Mittel sollen Projekte unterstützen, die musikalische Strukturen vor Ort nachhaltig weiterentwickeln.
Teilnahmeberechtigt sind Gemeinden, die in einem der vier Ländlichkeitstypen nach Thünen-Atlas liegen und maximal 12.000 Einwohnerinnen und Einwohner haben. Die Bewerbung muss durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister unterstützt werden und bis spätestens 31. März 2026 digital eingereicht sein.
Eine unabhängige Jury entscheidet bis Mitte Juni 2026 über die Preisträgerinnen und Preisträger. Die Preisverleihungen finden ab Sommer 2026 in den ausgezeichneten Kommunen statt.
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