Mit der Einführung der Ganztagesschule im Grundschulbereich müssen Vereine in Zukunft vermehrt mit Schulen und Gemeinden zusammenarbeiten, um ihre Angebote Kindern näher bringen zu können.
Was ist eine Dauerkooperation?
Seit 2002 werden in Baden Württemberg musikalische Dauer-kooperationen Schule-Verein durch das Land gefördert. Hierbei steht im Mittelpunkt, dass sich sowohl Schule als auch Verein gegenseitig musikalisch fördern sollen und eine dauerhafte Gemeinschaft von Schule, Eltern und Vereinsmitgliedern angestrebt wird. Eine solche Kooperation soll das örtliche Musikleben bereichern und vor allem junge Menschen an ehrenamtliches Engagement heranführen. Partner in diesem Programm sind immer ein Verein und eine Schule.
Finanzierung
Bei den Fördermitteln zur Dauerkooperation handelt es sich um eine Anschubfinanzierung, die im Höchstfall fünf Jahre lang bezogen werden kann. Die Höhe des Auszahlungsbetrags hängt hierbei von der Höhe der vom Land Baden-Württemberg zur Verfügung gestellten Mittel ab. Generell kann man aber von einer jährlichen Fördersumme zwischen 200 € und 800 € ausgehen.
Antragstellung
Der Antrag, der sich zum Download unter www.s-chorverband.de auf der Homepage des Schwäbischen Chorverbandes befindet, wird von beiden Partnern – also Schule und Verein – gemeinsam gestellt. Sowohl Schulleitung als auch der Vereinsvorstand müssen den Antrag unterzeichnet haben, damit er gültig ist. Dieser Antrag muss zur weiteren Bearbeitung an den Schwäbischen Chorverband geschickt werden. Wichtig ist hierbei die Fristen zu beachten. Der Antrag muss bis spätestens 31. Januar des Jahres der SCV-Geschäftsstelle vorliegen, wenn die Dauerkooperation im September beginnen soll. So zum Beispiel muss eine Dauerkooperation, die im Schuljahr 2017/2018 beginnen soll bis zum 31. Januar 2017 beantragt sein. Nach dem Ablauf des ersten Jahres kann in den gleichen Fristen wie der ersten Beantragung auch eine Verlängerung beantragt werden, jährlich bis zu ingesamt fünf Jahren.
Neben der finanziellen Hilfe gibt es für das Engagement als Dauerkooperationspartner eine Patenschaftsurkunde des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport.
Was ist eine Einzelkooperation?
Neben der Dauerkooperation gibt es die Möglichkeit der Einzelkooperation. Hier kann die finanzielle Förderung musikalischer Einzelprojekte einer Schule mit einem Verein beantragt werden. Eine Einzelkooperation ist also im Gegensatz zur Dauerkooperation nur projektbezogen.
Antragstellung
Mit der Einzelkooperation verhält es sich nicht viel anders als mit der Dauerkooperation. Die Anträge auf Einzelkooperation werden ebenfalls von den Schulleitern und der Vereins-Vorstandschaft gemeinsam unterzeichnet. Allerdings werden diese dann direkt an das zuständige Regierungspräsidium weitergeleitet. Es ist außerdem zu beachten, dass die Anträge spätestens sechs Wochen vor einer Konzertveranstaltung und spätestens zum 1. September des Veranstaltungsjahres vorliegen müssen.
Was kommt nach der Dauerkooperation?
Die Förderung musikalische Dauerkooperation Schule-Verein durch das Land Baden-Württemberg unterstützt jährlich 300 Vokal- und Instrumentalvereine. Die Förderung endet jedoch in der Regel nach fünf Jahren. Danach stellt sich für den Verein die Frage, welche Fördermöglichkeiten es für eine Weiterführung gibt. Eine Anschlussfinanzierung kann aus dem Jugendbegleiter-Programm erfolgen.
Warum sollte ein Verein eine Kooperation eingehen?
- Vermittlung der Freude am Singen und Musizieren an die SchülerInnen und die Schule
- Aufbrechen von festgefahrenen Wegen in Schule und Verein
- Förderung der Verständigung innerhalb der Generationen
- Werte vermitteln
- Erfüllung der sozialen Verantwortung
- Investition in die Zukunft der Kinder
- Vereine sind ein wichtiger Teil der gesellschaftlichen Vorsorge
- Vereine sind beispielhaft für demokratische Selbstverwaltung
- Das eigentliche Kapital der Vereine: Das soziale Kapital, nämlich die Fähigkeit zum Zusammenleben, zum Finden gemeinsamer Problemlösungen kann dargestellt werden
- Erschließen neuer Kontakte: Eltern, Schüler, Lehrer als potentielle Chormitglieder
- Positiver Imagegewinn in der Öffentlichkeit
- Finanzmittel für Projekte
- Auftreten als verlässlicher Partner in der Gemeinde
- Verbindung von Vereinstradition und zukunftsgerichtetem Arbeiten
- Anpassen an gesellschaftliche Veränderungen um zukunftsfähig zu bleiben
Warum soll eine Schule eine Kooperation eingehen?
- Möglichkeit für jedes Kind zu singen und zu musizieren
- Präsentieren von Kompetenzen im Bereich kulturelle Bildung
- Förderung von Disziplin, Teamfähigkeit und Konzentrationsfähigkeit
- Abbau von Rivalitäten unter SchülerInnen, Gewaltprävention
- Persönlichkeitsbildung
- Steigerung des Selbstwertgefühls
- Positive Wirkung des Singens
- Teilung der Verantwortung
- Der Verein als seriöser Partner
- Image und Profil-Schärfung
- Nichtkommerzieller Partner