Immer wieder ein Thema: Die GEMA
Seit 2010 steht der Deutsche Chorverband in einer kritisch-konstruktiven Diskussion und Verhandlung mit der GEMA zur Fortentwicklung eines Pauschalvertrages über die Konzertverbräuche der Vereine des Deutschen Chorverbandes; dieser Pauschalvertrag hatte zur Folge, dass bei Konzertveranstaltungen die Chöre die Veranstaltung nur bei ihrem Landeschorverband melden mussten, der dann die Meldung – ggf. nach Überprüfung – an die zuständige Bezirksdirektion der GEMA, im Bereich unseres Chorverbandes war das Stuttgart, weiterleitete.
Nach Abschluss des GEMA-Verbrauchsjahres wurde dann eine Verhandlung darüber geführt, wieviel der Deutsche Chorverband für seine Chöre und Verbände für das vorangegangene Jahr an Lizenzgebühren bezahlen musste.
Das ging sehr holperig und war mit einer hohen Fehlerquote behaftet, da niemand, insbesondere nicht die GEMA, genau wusste, wieviel von den Chören des DCV nun eigentlich an Lizenzen verbraucht worden war. Die Verhandlungsrunden hatten deshalb auch immer „über den Daumen gepeilt“ eine prozentuale Erhöhung gegenüber der Zahlung des letzten Abrechnungsjahres zum Gegenstand. Niemand konnte sagen, wie nahe diese Zahlungen an den tatsächlichen Verbräuchen waren.
Das wussten alle und akzeptierten es, da man keine besseren Instrumente hatte, um die genauen Verbräuche zu ermitteln und dem Pauschalvertrag zugrunde zu legen. Deshalb hieß dieser Vertag auch „Pauschalvertrag“.
Für die Verbände des Deutschen Chorverbandes kam im Übrigen hinzu, dass gar nicht ermittelbar war, mit welchen Verbräuchen die Chöre eines jeweiligen Landesverbandes am Gesamtvolumen beteiligt waren. Es gab immer wieder Fragen, Auseinandersetzungen über den Anteil am Gesamtverbrauch; auch der Schwäbische Chorverband war an diesen Diskussionen beteiligt.
Gerechteres System der Lizenzierung
Als Mitglied der Verhandlungskommission des DCV habe ich daran mitgewirkt, die GEMA dazu zu bewegen, ein verursachungs- und verbrauchsgerechtes System der Lizenzierung herbeizuführen. Das war zunächst ein EDV-Problem. Die EDV der GEMA und die des Deutschen Chorverbandes waren nicht „kompatibel“, weder, was die Programme angeht, noch was die Ordnungsnummern der Vereine bei der GEMA einerseits, beim DCV andererseits angeht. Hier musste mit viel Aufwand und mit hohen Kosten eine Anschlussmöglichkeit geschaffen und entwickelt werden.
Als dies – nach etwa zwei Jahren – so weit war, offenbarte sich dem staunenden Betrachter, was getrost als „Tohuwabohu“ bezeichnet werden kann. Als „Tohuwabohu“ wurde im Hebräischen der Zustand „wüst und leer“ bezeichnet. Umgangssprachlich wird der Begriff als „wildes Durcheinander“ gebraucht. So kam es uns auch vor; die Verbräuche stimmten „hinten und vorne“ nicht und konnten nur auf Annahmen beruht haben. Es waren Chöre – jahrelang – unter den Schirm des GEMA-Vertrages des Deutschen Chorverbandes geschlüpft, die gar nicht zum DCV gehörten. Das ist offensichtlich häufig nicht nur unbemerkt, sondern unbeabsichtigt geschehen. Jedenfalls stimmten die Verbräuche mit den Lizenzannahmen nicht überein und sie waren – was Wunder – viel zu hoch.
In mühsamen Verhandlungen und Kontrollrunden wurde dieser hohe Fehlersaldo von Abrechnung zu Abrechnung mehr abgebaut. Und seit vergangenem Jahr können wir sagen: Die Fehlerquote ist auf ein hinzunehmendes Mindestmaß gesunken; sie wird ständig kontrolliert und dadurch verringert. Die Verbräuche werden zutreffend und zur Zufriedenheit der Landesverbände diesen jeweils zugeordnet und abgerechnet.
Und vor allem: Durch die regelmäßige Kontrolle der Verbräuche durch die einzelnen Landesverbände und durch die GEMA ist aus einem Pauschalvertrag ein Gesamtvertrag geworden, in dem die Lizenzverbräuche „spitz abgerechnet“ werden können und auch werden.
Und siehe da: Die Verbräuche sind deutlich zurückgegangen. Das Veränderungsvolumen liegt zwischen 250.000 € und 300.000 € im Jahr, bezogen auf das Gesamtgebiet des Deutschen Chorverbandes. Das ist nicht nur auf die Genauigkeit der Verbrauchsberechnung zurückzuführen, sondern ebenso auf die allseits bekannten, demographischen Entwicklungen und den 15 %-igen Kulturrabatt, den die Verhandlungskommission der GEMA „abhandeln“ konnte.
Neuer Gesamtvertrag seit 2015
Im Jahr 2015 wurden die Unterschriften unter den neuen Gesamtvertrag gesetzt, den Sie, liebe Leser, nun auf der Homepage des Schwäbischen Chorverbandes zum Nachlesen finden.
Und: Die Verhandlungen mit der GEMA gehen weiter. Im Januar 2017 fand eine Verhandlungsrunde statt, bei der auch
die neue bundesweite Struktur der GEMA erläutert wurde. Diese bringt nämlich nicht unerhebliche Änderungen auch für die Chöre mit sich. Außerdem wurde über die Anmeldepraxis gesprochen und verhandelt, wie sie nun, nach dem neuen Gesamtvertrag 2015, von allen Chören beachtet werden muss.
Der DCV hat deshalb nach dieser Verhandlung ein Merkblatt erarbeitet, aus welchem die Einzelheiten der nach dem Vertrag vorzunehmenden Anmeldungen niedergelegt und die neue Struktur der GEMA dargestellt ist. Die neue Struktur finden Sie hier auf der rechten Seite abgedruckt; auch dieses ist ab sofort auf der Homepage des Schwäbischen Chorverbandes zu finden.
Bitte beachten Sie das dort mitgeteilte Prozedere; dann kann Ihnen im Hinblick auf fehlerhafte Anmeldungen oder gar im Hinblick auf den „Strafzuschlag“ von 100 % eigentlich „nichts passieren“.
Die Verhandlungen mit der GEMA gehen im Übrigen weiter. Es gibt noch viele Themen, über die mit der GEMA gesprochen werden muss: Die oft eigenwillige Auslegung des Begriffes „Chorveranstaltung“ im Verhältnis zur „geselligen Veranstaltung“ durch die GEMA, die Gestaltung des E-Tarifes, die lineare Erhöhung des UK-Tarifes, die Einbindung der Herstellung von CDs und Videos/MP3s von eigenen Konzerten der Chöre, das Hochladen auf die eigene Homepage, Fragen des Hochladens auf YouTube und anderes mehr.
Der Deutsche wie der Schwäbische Chorverband sind Dienstleister ihrer Vereine. Die Chorszene wandelt sich an vielen Stellen, auch im Bereich des Urheberrechts. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Interessensvertretung in Stuttgart wie in Berlin gerade auch in diesem Bereich „das Ohr auf den Schienen hat“ und im Übrigen aktiv an einer urheberrechtlichen Fortentwicklung in Ihrem, der Vereine und Chöre Sinne mitwirkt.
Christian Heieck
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Dieser Beitrag gibt die Auffassung, Kenntnisse und Erfahrungen des Autors aus vielen Jahren Vereinsrechtpraxis wieder. Wir bitten dennoch um Verständnis, wenn im Hinblick auf die Vielfalt der individuellen Fallgestaltungen, die im Vereinsrecht vorkommen, eine Haftung für die gegebenen Auskünfte im Hinblick auf konkrete Einzelfälle nicht übernommen werden kann.