Fotografieren auf einer Veranstaltung. Wo liegen die Risiken bei einer Veröffentlichung und wie kann ich diese vermeiden?
Wenn jemand in meine Kamera lächelt, ist dies schon ein Einverständnis, dass ich das Foto veröffentlichen darf?
Das Beste ist immer, einen Vertrag (Model Release) mit der Person, die fotografiert werden soll, abzuschließen und in dem geregelt ist, wo und wie ich das Foto verwenden darf. Es ist nicht immer möglich einen solchen Vertrag zu bekommen, insbesondere wenn das Foto auf einer Veranstaltung entsteht. Ihre Gäste und Besucher sind im Gespräch oder abgelenkt, und nehmen das Fotografieren gar nicht wahr. Eine Model Release im Nachhinein abzuschließen klappt nicht immer, insbesondere wenn der Fotografierte davon nicht angetan ist. Sie sollten den Fotografen deutlich kennzeichnen z. B. durch eine Presseweste, so das er als autorisierter Fotograf wahrgenommen wird. Ihre Gäste oder Kunden haben so die Möglichkeit, dem Fotografen zu signalisieren, dass sie nicht fotografiert werden möchten.
Bereiten Sie eine schriftliche Einwilligung (Model Release) zur Veröffentlichung vor, die der Fotograf bei der Veranstaltung mit sich führt. Holen Sie sich nur die Rechte ein, die Sie wirklich brauchen, z. B. zur Berichterstattung über diese Veranstaltung in der Lokalpresse und auf Ihrer Website. Die Erfahrung hat hier gezeigt, je mehr Rechte Sie sich einräumen lassen, umso kritischer steht der Fotografierte diesem Anliegen gegenüber. Wenn Sie Bilder in Ihrem Social Media Kanal posten möchten, sollten Sie sich das Einverständnis der Abgebildeten auf jeden Fall einholen.
Zu beachten
- Model Release vorbereiten
- Fotografen deutlich kennzeichnen
- Zustimmung zur Veröffentlichung einholen
Wie bekomme ich jetzt Bilder von meiner Veranstaltung, die ich zur Berichterstattung über diese in der Presse oder auf meiner Vereinshomepage einsetzen darf? Immer wenn Personen auf einem Foto erkennbar abgebildet sind, brauche ich deren Zustimmung im Falle einer Veröffentlichung. Es sei denn, es besteht eine gesetzliche Ausnahme, und ich muss niemanden fragen.
Gesetzliche Ausnahmen
Als gesetzliche Ausnahmen gelten Personen der Zeitgeschichte (Politiker, Prominente), sie sind Teil einer Versammlung oder eines Aufzuges (Demonstration, z. B. Christopher Street Day), oder der Fotografierte ist unwesentliches Beiwerk und taucht somit zufällig in der Fotografie auf. Als Faustregel gilt hier, der Fotografierte kann aus dem Bild entfernt werden, ohne dass sich die Bildaussage ändert. Doch sind viele Veranstaltungen selten von einer solchen Ausnahme gedeckt. Sie können Ihre Gäste oder Kunden nur mit möglichst vielen Hinweisen darauf aufmerksam machen, das während ihrer Veranstaltung fotografiert wird.
Wie sollten solche Hinweise aussehen?
Es fängt schon vor der Veranstaltung an! Wenn Sie Ihre Veranstaltung bewerben mit Flyern, Einladungskarten oder auf Ihrer Homepage, sollten Sie hier schon ein Hinweis anbringen, das auf der Veranstaltung fotografiert wird. Drucken Sie einen Hinweis auf Ihre Eintrittskarten, hängen Sie Schilder auf an der Kartenverkaufsstelle und vor dem Einlass zur Veranstaltung. Setzen Sie nur Fotografen ein, die als solche deutlich zu erkennen sind. Machen Sie eine Lautsprecherdurchsage zu Beginn, dass während der Veranstaltung fotografiert wird.
Wenn jemand in meine Kamera lächelt oder sogar posiert, kann ich dieses Verhalten als Einverständnis werten, dass er einer Veröffentlichung zustimmt? Man spricht hier von einer konkludenten Einwilligung, die stillschweigend erfolgt. Der Fotografierte reagiert positiv auf das Fotografieren und lächelt in die Kamera. Was kann der Fotografierte erwarten, wenn das Foto veröffentlicht wird? Das Foto darf für eine Berichterstattung über diese Veranstaltung erscheinen, dürfte aber nicht für Werbung eingesetzt werden. Werbung wäre es, wenn Sie das Foto zur Bewerbung der nächsten Veranstaltung einsetzten.
Zu beachten
- Hinweise deutlich platzieren, dass fotografiert wird
- In die Kamera lächeln reicht nicht immer aus
- Prüfen, ob eine gesetzliche Ausnahme besteht
Es ist immer besser eine schriftliche Einverständniserklärung zu haben. Die meisten modernen Digitalkameras haben eine Videofunktion, und Sie können das Einverständnis des Fotografierten hiermit auch aufzeichnen. Dies hat ebenso Bestand wie ein schriftlicher Vertrag. Alles in allem, schränkt die Vielzahl der Hinweise, die Sie im Vorfeld und während der Veranstaltung geben, die Wahrscheinlichkeit ein, dass jemand fotografiert wird, der das nicht möchte oder einer Veröffentlichung widerspricht. Sollte es trotzdem dazu kommen, dass jemand seine Zustimmung zu einer Veröffentlichung verweigert, dann sollten Sie sich für das zweitschönste Bild entscheiden, aber dafür sind Sie auf der sicheren Seite.