Drucken oder nicht drucken, das ist hier oft die Frage: Wie und ob die Bonpflicht Vereine betrifft:
Weihnachtsmarkt, Hocketse, Grillfest … Viele Vereine pflegen die „Festles-Kultur“ nicht nur der Gemeinschaft willen, sondern auch um die Vereinskasse mit den Einnahmen aus diesen Veranstaltungen aufzustocken. Ob Essensstand oder Selbstgebasteltes, was verkauft wird muss bezahlt werden. Seit 1. Januar 2020 zählen neue Regelungen im Bereich der Bonpflicht.
Betrifft die Bonpflicht auch Vereine?
Die Bonpflicht gilt grundsätzlich für alle, also auch für ehrenamtlich tätige Organisationen wie eben Vereine. Ob ein Bon ausgedruckt werden muss oder nicht, hängt nicht davon ab, welche Organisationsform man hat, sondern welche Art von Kasse man verwendet.
Welche Kasse verpflichtet mich zu was?
Die offene Ladenkasse oder auch Handkasse, ist von der Bonpflicht ausgenommen. Verwendet ein Verein allerdings eine elektronische Registrierkasse, muss er für jeden Kaufvorgang einen Bon ausdrucken. Seit 1. Januar 2020 muss dazu auch jede elektronische Registrierkasse eine weitere Voraussetzung erfüllen: Sie muss mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein. Auf diese Weise soll eine Manipulation der Kassen ausgeschlossen werden. Hier gilt derzeit aber aus technischen Gründen eine Übergangsfrist bis 30. September 2020.
Was muss auf dem Bon stehen?
Egal was ich verkaufe, der Kaufvorgang muss auf dem Beleg nachvollziehbar sein. Es muss also aufgelistet sein, welche Menge ich von was verkauft habe. Ebenso muss der anfallende Steuerbetrag sowie der betreffende Steuersatz abgebildet sein. Wichtig auch: Datum, Uhrzeit und Steuernummer, sowie der Name des Vereins.
Gerade bei Festen mit Verkauf von Essen und Trinken wird der gedruckte Kassenbon gerne für die Essensausgabe verwendet und dort nach Erhalt der Ware einbehalten. Dies stellt auch weiterhin kein Problem dar.
Was noch zu beachten ist
Wichtig: Auch bei Leihkassen ist der Verein für die Erfüllung der Bonpflicht und die korrekte Beschriftung zuständig. Die Daten der Kasse müssen pro Veranstaltung auf einem Medium (DVD, USB-Stick) gesichert und 10 Jahre aufbewahrt werden.