Chancen und Risiken
Benefizkonzerte für Geflüchtete, als Zeichen gegen rechts oder auch gegen Krieg – Benefizkonzerte sind Wohltätigkeitsveranstaltungen zugunsten von Bedürftigen im In- und Ausland. Doch was macht ein gelungenes Benefizkonzert aus? Welche Chancen gibt es und welche Risiken sollten in Betracht gezogen werden?
Planung
Wichtig ist: ausreichend Zeit für die Konzeption einplanen! Es gilt, die Größenordnung festzulegen. Wie viele Musikschaffende wollen etwas aufführen? Welches Ziel soll die Veranstaltung haben? Geld sammeln? Bekanntheit erreichen? Eine Non-profit-Aktion? All das will geklärt sein. Bedenken Sie auch, dass die Zielgruppen bei mehreren auftretenden Musikgruppen unterschiedlich sein können. Es lohnt sich, die musikalischen Inhalte von Seiten aller Aufführenden aus zuzuschneiden und aufeinander zuzugehen.
Je nach Veranstaltungsort muss außerdem die Gemeinde bzw. das Ordnungsamt miteinbezogen werden – beispielsweise, wenn die Veranstaltung (z.B. Hocketse oder Straßenfest) eine bestimmte Größe überschreitet. Auch müssen die einzelnen Musikgruppen, sollten sie zusammen etwas aufführen – was in aller Regel der Fall ist – gemeinsam proben, wofür wiederum eine gemeinsame Probenzeit gefunden werden muss. Auch der Zeitpunkt des Konzerts selber ist bedeutsam: Ein Konzert Anfang August wird aufgrund der Sommerferien vermutlich eher weniger Besucher:innen anlocken als Ende September.
Wie kann ein Benefizkonzert meinem Verein nutzen?
Benefizkonzerte können hilfreich sein, um größere Spendensummen an einem Tag zu sammeln. Sie bringen dem ausführenden Verein eine positive Wahrnehmung und bieten Reichweite für anderes Publikum. Ein Benefizkonzert kann auch für eigene künstlerische Zwecke genutzt werden, z.B. um solistische Stücke oder Solo-Passagen verschiedener Stücke, die sonst nicht Teil des Ensemble-Programms sind, mit Musiker:innen aus den eigenen Reihen zu präsentieren.
Sie können das Konzert als eine von mehreren Veranstaltungen stattfinden lassen. Planen Sie beispielsweise einen ganzen Tag als Benefizveranstaltung mit einem Flohmarkt am Vormittag, Mittagsverpflegung durch Vereinsverantwortliche, ein Chorkonzert am Nachmittag und vielleicht einen Bandauftritt am Abend. Vielleicht haben Sie oder ein anderer Verein ein Vereinsheim, mit dem man kooperieren könnte. So beugen Sie Langeweile aufgrund fehlender Abwechslung vor. Es empfiehlt sich zudem, Benefizkonzerte regelmäßig stattfinden zu lassen, z.B. einmal jährlich.
Ein Beispiel aus dem SCV
Das „Chorprojekt Rosengarten e.V.“ lässt das Programm seiner Benefizkonzerte stets zweimal aufführen, einmal im Benefiz-Kontext, das andere Mal als eigenes „normales“ Konzert. Laut ihrem Chorleiter Alexander Hofmann vor allem, „damit sich der Aufwand lohnt“. 20 bis 25 Stücke würden dabei mit Piano- oder Band-Begleitung aufgeführt. Sie empfehlen, sich einen Veranstalter vor Ort zu suchen, der die Organisation für Hallenreservierung, Bühnenaufbau, Bestuhlung und Gästeverpflegung übernimmt. Der Chor verlangt dabei keine Gage und der Veranstalter kann die Spenden/Eintrittsgelder/Gewinne einem guten Zweck zukommen lassen.
Risiken
Das größte Risiko ist mit Sicherheit die Kosten-Nutzen-Rechnung. Manche bezeichnen ein Benefizkonzert als „Anfängerfehler“. Warum? Weil es, so das Argument, „in den seltensten Fällen ausreichend hohe Einnahmen für den Aufwand“ biete. Dies hängt aber natürlich von den individuellen Kosten für die Musikschaffenden ab, z.B. ob Miete gezahlt werden muss.
Beachten Sie auch die steuerlichen Regelungen in Bezug auf Eintritt, Spenden und Bewirtung der Gäste! Eine vermeintliche Spende kann als wirtschaftliche Einnahme gelten, wenn den Gästen Leistungen wie Bewirtung oder Unterhaltung geboten werden. In solchen Fällen werden die Zuwendungen nicht als Spende, sondern als Entgelt für die Veranstaltung betrachtet, was steuerliche Konsequenzen hat. Um diese Probleme zu umgehen, sollten Sie kommunizieren, dass auch ohne Spende die Teilnahme möglich ist. Eintrittsgeld und Spende müssen klar voneinander getrennt sein. Nur wenn eine Zuwendung eindeutig als Spende identifiziert werden kann, darf eine Spendenquittung ausgestellt werden.
Der Begriff „Benefiz-“ ist darüber hinaus kein geschützter Begriff. Organisationen und Veranstalter können den Begriff nutzen, solange sie die entsprechenden rechtlichen Anforderungen für die Durchführung solcher Veranstaltungen einhalten.