Zum Inhalt springen
Singen – Die Zeitung des Schwäbischen Chorverbandes und der Chorjugend Logo
  • Mein Singen-Konto
    Anmelden
  • Mein Singen-Konto
    Anmelden
  • Thema
  • News
  • Vereinsmanagement
    • kurz & bündig
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Vereinswissen
  • Singen & Stimme
    • Chorleben
    • Aus der Geschichte
    • Rezensionen
  • Ausgaben
    • Aktuelle Ausgabe
    • Ausgaben-Archiv
News, SINGEN Februar 2025, Vereinsmanagement, Vereinswissen

Grenze zur Umsatzsteuerbefreiung wird 2025 angehoben

SINGEN-Redaktion
1. Februar 2025
Grafik: ProStimme

Neue Regelungen für Kleinunternehmer

Die Kleinunternehmer-Regelung in §19 UstG ist an das EU-Recht (die Mehrwertsteuersystem-Richtlinie) angepasst worden. Das hat auch Auswirkungen auf Vereine.
Der wirtschaftliche Bereich eines Vereins, also zum Beispiel der Verkauf von Bratwurst und Bier, fällt grundsätzlich unter die Kleinunternehmerregelung bevor er beim Überschreiten der Freigrenzen umsatzsteuerpflichtig wird.

Bislang galt

Beträgt der Umsatz eines Kleinunternehmers – also auch eines Vereins – jährlich weniger als 22.000 € brutto, muss darauf keine Umsatzsteuer gezahlt werden und der Verein behält seinen Kleinunternehmer-Status für das Folgejahr. Für das folgende Geschäftsjahr durfte zudem der geschätzte Umsatz 50.000 € brutto nicht überschreiten.

Neu ab 2025

Die Freibetragsgrenze wurde auf 25.000 € angehoben. Dies gilt auch rückwirkend auf das Steuerjahr 2024. Neu hinzugekommen ist außerdem eine harte Grenze von 100.000 €: Wird diese im laufenden Kalenderjahr überschritten, muss sofort in die Regelbesteuerung gewechselt werden, nicht erst am Jahresende. Aufgrund der internationalen Anpassung können auch Selbstständige aus Deutschland die Kleinunternehmerregelung in anderen EU-Ländern nutzen, um dort ihre Waren oder Services zu verkaufen. Voraussetzung dafür ist, dass die Unternehmen eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben und ihr Umsatz EU-weit insgesamt unter der 100.000-€-Grenze bleibt.

Die Regelungen traten mit 01. Januar 2025 in Kraft.

Finanzen, Verein, Vereinsmanagement, Vorstand
Grenze zur Umsatzsteuerbefreiung wird 2025 angehoben
zurück
Artikel drucken
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Abonnement
  • Kontakt
  • Anzeigen
  • Privatsphäre-Einstellungen ändern
    • Privatsphäre-Einstellungen ändern
    • Historie der Privatsphäre-Einstellungen
    • Einwilligungen widerrufen

© Redaktionsnetzwerk Amateurmusik | Singen - Die Zeitung des Schwäbischen Chorverbandes und der Chorjugend

Page load link
0 Consent Management Platform von Real Cookie Banner
Nach oben