fehlen Ihnen Mitsingende? Macht Ihnen Ihr Konto Sorgen? Sind Ihre Mitgliederzahlen rückläufig? Braucht es Unterstützung im Vorstand? Müssen neue Ämter besetzt werden?
Dann kann Ihnen vielleicht eine Kooperation mit einer Schule dabei helfen. Ich schreibe bewusst „vielleicht“, denn eine Kooperation ist kein Wundermittel. Sie bringt aber großartige Chancen mit sich, die einen Verein stark positiv verändern können. Zuallererst erschließt sie neue Zielgruppen. Ja, sie können einen richtigen Begeisterungssturm für das Singen auslösen. Schauen Sie z.B. nach Böblingen zur SingPause (mehr dazu S. 8-10), zur Chorwerkstatt nach Neckartenzlingen oder zum Singpausenverein nach Stuttgart. Alle haben, auch über weitere Kooperationspartner, ihren Weg an Schulen gefunden und begeistern gemeinsam hunderte von Kindern für das Singen. Der erste Schritt auf einem langen Weg, Menschen auch wieder für das Chorsingen zu begeistern, weil sie es täglich oder wöchentlich, ganz selbstverständlich, wieder in ihrem Alltag integriert haben.
Was sind Kooperationen überhaupt? Sie müssen nicht gleich große Schritte wagen. Ein gemeinsamer Besuch der Schule, die Vorstellung ihres Chorgesangs im Unterricht, ein Schulfest, gemeinsame Auftritte und Projekte oder gar ein Konzert. All diese Schritte aufeinander zu sind Kooperationen.
Was, wenn es am Geld fehlt? Eine Kooperation muss niemand alleine schaffen! Fragen Sie bei anderen Kooperationen nach, gehen Sie auf Schulen, Fördervereine, Gemeinden, Städte und Lehrer zu. Und nicht zuletzt ist der SCV ein kompetenter Ansprechpartner, um sich mit Ihnen gemeinsam auf den Weg zu machen (s. dazu S. 12-15). Sprechen Sie mich gerne persönlich oder auf allen anderen Kontaktwegen an.
Und wenn Sie jetzt sagen: „Wir sind super aufgestellt, unsere Kinder- und Jugendchorabteilung läuft prima.“ Dann möchte ich Sie auf das Ganztagesförderungsgesetz hinweisen (s. S. 6/7, 11 sowie SINGEN 01/25). Eventuell können sich hieraus für Ihre Arbeit Reibungspunkte ergeben, weil ab 2026 alle Erstklässler, danach jährlich alle anderen Stufen, einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben. Dies bedeutet, dass die Schüler dann eventuell bis ca. 17.00 Uhr in der Schule sind. Gehen Sie in das Gespräch mit den Eltern und sondieren Sie die Lage! Vielleicht macht es dann auch Sinn, den eigenen Kinder- und Jugendchor im Rahmen der Ganztagesbetreuung an die Schule über eine Kooperation zu verlegen.
Ellen Strauß-Wallisch
Kooperationsbeauftrage des SCV
info@ellen-strauss-wallisch.de
www.ellen-strauss-wallisch.de