Zukünftig in einem separaten Onlineportal – Abgabe über OVERSO und Papierformulare bald nicht mehr möglich
Vorraussichtlich am 1. März wird das neue Meldeverfahren der GEMA freigeschaltet. Künftig wird dann die Meldung über OVERSO und Papier nicht mehr möglich sein. Was für Vereine wichtig ist:
Im neuen Jahr gibt es einen neuen Weg für Meldungen gegenüber der GEMA. Die GEMA sieht vor, dass dafür ab Januar 2025 direkt das GEMA-Onlineportal auf www.gema.de/portal genutzt werden muss. Für die Registrierung im Portal erhalten Chöre aus den DCV-Mitgliedsverbänden individuelle Zugangsdaten per Post von der GEMA. Wenn noch keine Zugangsdaten per Schreiben vorliegen, ist die bisherige Meldeweise bis zum vorraussichtlich 30. Mai 2025 weiterhin möglich.
Auf der extra für den DCV erstellten Website der GEMA www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/chorverband-dcv finden Mitglieder eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Anmeldeprozess im Portal sowie weitere Informationen und Hilfestellungen. Außerdem bietet die GEMA für DCV-Mitglieder seit Januar Webinare an, in denen die GEMA-Meldung über das Portal erläutert wird. Die Termine und Anmeldemöglichkeiten stehen ebenfalls auf o.g. Webseite.
Fragen zum GEMA-Online Portal werden im Hilfecenter der GEMA auf www.gema.de/de/hilfe/musiknutzer beantwortet.
Für verbandsinterne Fragen und Regelungen des SCV steht die SCV-Geschäftsstelle zur Verfügung.
Es gibt Hilfestellungen, sowohl Online-Tutorials www.gema.de/de/musiknutzer/portal-tutorials als auch Webinare.
Weitere Informationen, Links und Material zum Download unter
www.deutscher-chorverband.de/service/gema