Zur Teilnahme berechtigt sind Chöre mit Sitz und Tätigkeitsfeld in Baden-Württemberg, die seit dem 1. Januar 2025 kontinuierlich arbeiten. Die Anmeldung ist online bis zum 31. Mai 2026 möglich. Der Wettbewerb umfasst die klassischen Kategorien für Kinder-, Jugend-, Frauen-, Männer- und gemischte Chöre, Vokalensembles sowie die Sparte „Populäre Vokalmusik“. Eine offene Kategorie ermöglicht Ensembles mit besonderem Profi l einen Auftritt ohne Weiterleitung zum Bundeswettbewerb.
In den meisten Klassen sind Pflichtwerke vorgesehen; Vielseitigkeit und dramaturgische Geschlossenheit des Programms fließen maßgeblich in die Wertung ein. Fünfköpfige Jurys vergeben Prädikate und Punkte, Beratungsgespräche sind vorgesehen. Attraktive Sonderpreise würdigen die beste geistliche Darbietung (1.500 Euro) sowie herausragende Interpretationen zeitgenössischer Werke und Volkslieder (je 750 Euro). Chöre mit mindestens 21 Punkten können zum Deutschen Chorwettbewerb nach Leipzig (1. bis 9. Mai 2027) weitergeleitet werden.
Der Landesmusikrat Baden-Württemberg wird bei der Ausrichtung des Landeschorwettbewerbs 2026 u. a. unterstützt vom Badischen und Schwäbischen Chorverband, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Baden-Württemberg sowie der Stadt Lörrach.
www.lmr-bw.de
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