Wichtige Bausteine der Chormusik
Das Schriftzeichen für das Wort „Risiko“ ist in der chinesischen Schriftsprache identisch mit dem für das Wort „Chance“. Risiko und Chance sind also zwei Seiten der selben Medaille. Das gilt auch – mit eigenen Vorzeichen – für das Musizieren kleiner Ensembles und Projektchöre.
Diese Ensembles sind schon bald ein vertrautes Bild geworden in der Chorlandschaft des Schwäbischen Chorverbandes, auch wenn das Misstrauen anfänglich groß und die Kooperation zwischen Vereinen und Projektensembles gering war. Dieses Verhalten beginnt sich zu ändern.
Musikalisch ist das Singen im kleinen Ensemble besonders anspruchsvoll; die einzelne Stimme tritt deutlicher und individueller hervor als im Chor; oft wird ohne Dirigent gesungen. Der Klang wird durch Individuen gebildet, die im besonderen Maße aufeinander hören und achten müssen.
Kleine Ensembles entstehen auf unterschiedliche Weise. Sie bilden sich spontan, aber auch aus größeren Chören und Vereinen heraus, als Dauereinrichtung ebenso wie auf konkrete Projekte bezogen.
Die Organisationsstruktur ist oft dürftig. In organisatorischer Hinsicht. das ist keine Kritik!
Kleine Ensembles und Projektensembles sind beweglich, kreativ und gut mit anspruchsvoller Musikliteratur zu versorgen, auch solcher, die im großen Chor nicht oder nur schwer gesungen werden kann. Es ist oft junge, neue oder neuere Musik, wir nähern uns dem Thema.
Erst 70 Jahre nach dem Tod eines Komponisten werden seine Kompositionen gemeinfrei, können also ohne Lizenzierung durch die GEMA aufgeführt werden. Die Chöre des Schwäbischen Chorverbandes sind in der angenehmen Situation, Teil eines Gesamtvertrages zwischen dem Deutschen Chorverband und der GEMA zu sein, der sämtliche Konzertveranstaltungen über die Bezirksdirektionen erfasst, dem einzelnen Chor aber bei Konzerten keine Rechnung beschert für verbrauchte Lizenzen. Das gilt aber nicht für Projektchöre und kleine Ensembles, die nicht Mitglied des Schwäbischen Chorverbandes sind. Hier muss die Anmeldung und Lizenzierung über die jeweilige Bezirksdirektion erfolgen; für den Bereich des Schwäbischen Chorverbandes über die Bezirksdirektion Stuttgart.
Mitglied im Schwäbischen Chorverband kann ein solches Ensemble auf unterschiedliche Weise werden: Bei der Gründung aus einem Chor oder Verein des Schwäbischen Chorverbandes heraus kann man als Teil des Gesamtvereins Mitglied sein und bleiben; es ist Sache der jeweiligen Satzung und Beschlusslage in Vorstand und Mitgliederversammlung, welches Maß an Selbständigkeit vereinbart wird. Diese kann unterschiedlich groß sein.
Man kann aber auch als selbständige Gründung einem Verein des Schwäbischen Chorverbandes beitreten; auch vorübergehend. Den Vereinen wird zwar in der Regel eine dauerhafte Mitgliedschaft lieber sein, doch wird der Zuwachs um ein junges Ensemble oft auch als Bereicherung und Ergänzung empfunden – aber auch als Chance, später dauerhaft „beieinander zu bleiben“. Der Verein kann dann in seiner Satzung vorsehen, dass eine befristete Mitgliedschaft und / oder eine Beitragsbefreiung für solche Ensemble in der Satzung oder einem Beschluss der Mitgliederversammlung verankert wird.
Man kann sich aber auch im Sinne einer zeitlich begrenzten Mitgliedschaft als Chor und Verein konstituieren, ohne Teil eines Mitgliedsvereins des Schwäbischen Chorverbandes zu werden.
Der Schwäbische Chorverband nimmt nicht nur eingetragene Vereine auf, sondern auch nicht rechtsfähige Vereine, auch solche mit einer geringeren Organisationsstruktur. Ein gewisses Maß an Struktur muss aber vorhanden sein, etwa eine Satzung oder ein – wie auch immer genannter – Vorstand, also Sänger, die Verantwortung übernommen haben.
Ein solches Ensemble kann eine befristete Mitgliedschaft im Schwäbischen Chorverband beantragen mit der Folge, dass es für die Dauer der Mitgliedschaft alle Leistungen des Schwäbischen Chorverbandes in Anspruch nehmen kann, freilich auch während dieser Zeit die Pflichten eines Mitglieds erfüllen muss. Dazu gehört die an der Zahl der Mitglieder anknüpfende Beitragszahlung, die Meldepflicht und anderes mehr.
Neben der Einbeziehung in den GEMA-Vertrag genießen die Vereine – also auch die Ensembles, die auf die genannte Weise Mitglied geworden sind – den Schutz des Gesamtvertrages zwischen der GEMA und der ARAG-Versicherung und können Leistungen der Veranstalterhaftpflichtversicherung, der Rechtsschutzversicherung, der Unfallversicherung, der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und der D & O – Versicherung in Anspruch nehmen. Das ist bei Ensembles besonders wichtig, wenn sie kein Verein sind, die Haftung sich also unter den Mitgliedern als persönliche Haftung verteilt.
Hier werden Einzelheiten individuell für das jeweilige Ensemble unterschiedlich sein, die geklärt werden müssen. Es wird daher unbedingt empfohlen, mit der Geschäftsstelle des Schwäbischen Chorverbandes im Zuge der Gründung eines solchen Ensembles in Kontakt zu treten. Das gemeinsame Musizieren soll im Vordergrund stehen – hier unterscheiden sich Chöre und kleine Ensembles nicht. Struktur und Risiko sollten überschaubar bleiben und keine größere Rolle spielen, als dies zur Erreichung des musikalischen Zieles erforderlich ist.